Impressum / AGB
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG:
Mikhail Reyman
Schnellzeichner
Winsstr. 52
10405 Berlin
Kontakt:
Telefon: 0177 62 71 056
E-Mail: info@karikatur24.de
Quelle: erstellt mit dem Impressum-Generator Freiberufler von eRecht24.
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Urheberrecht
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Datenschutz
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Quelle: Disclaimer von eRecht24, dem Portal zum Internetrecht von Rechtsanwalt Sören Siebert.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Urheberrecht
Urhebererklärung
Der Künstler versichert, dass sich das Werk in ihrem/seinem alleinigen Eigentum befindet und frei von Rechten Dritter ist.
Er versichert darüber hinaus, dass das Werk eine eigenständige Arbeit von ihm ist.
Nutzung und Verwertung
Jede Nutzung und Verwertung des Werkes ist nur nach Unterrichtung und mit
Zustimmung des Künstlers erlaubt und gilt nur für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Zweck. Mit dem Besitz des Werkes sind – sofern nicht anders vereinbart – keine Verwertungs-
oder Nutzungsrechte nach dem Urheberrechtsgesetz verbunden; dies gilt insbesondere für das öffentliche Ausstellen.
Namensnennung
Bei jeder Nutzung des Werkes ist der Name der des Künstlers (Urheber) zu nennen.
Angemessene Vergütung
Für jede Nutzung oder Verwertung des Werkes hat der Künstler Anspruch auf angemessene Vergütung (§ 32 UrhG – Urheberrechtsgesetz).
Veröffentlichungen
Sämtliche Abbildungen, Reproduktionen und Publikationen des Werkes bedürfen
des Einverständnisses des Urhebers. Zur Werknutzung überlassene Unterlagen (Fotos, Dias, Texte u. a.) dürfen nur mit Einverständnis des auf den Unterlagen genannten Künstlers und unter Nennung seines Namens veröffentlicht werden.
Aktuelle Berichterstattung zur Ausstellung
Im Zusammenhang mit einer Ausstellung ist das Recht zur aktuellen Berichterstattung
über das Werk eingeräumt, ebenso das Recht zur Abbildung des Werkes auf Plakat, Einladung, im Internet sowie im Katalog.
Folgerecht/Zugangsrecht
Das Folgerecht (§ 26 UrhG) und das Zugangsrecht (§ 25 UrhG) werden anerkannt.
Darüber hinaus besteht die Verpflichtung, soweit zumutbar dem Künstler das Werk vorübergehend zur Nutzung
(z. B. für Ausstellungen, Retrospektiven usw.) zu überlassen.
§ 2 Rechte, Pflichten und Leistungen beider Vertragsparteien
Übergabe des Werkes
Der Künstler ist verpflichtet, das Werk zum vereinbarten Termin, in einwandfreiem Zustand und eindeutig bezeichnet zu übergeben.
Präsentation / Technische Voraussetzungen
Über Art und Umfang der Präsentation entscheiden Künstler und Nutzerin/Nutzer einvernehmlich. Die technischen Voraussetzungen werden von der Nutzerin / dem Nutzer gewährleistet und finanziert.
Veranstaltungen
Ist für die Präsentation des Werkes die Anwesenheit des Künstlers zu einer Veranstaltung gewünscht, so ist er dazu bereit, sofern der Termin rechtzeitig vereinbart wurde. Die anfallenden Kosten werden von der Nutzerin / dem Nutzer getragen; gleiches gilt für alle Folgeveranstaltungen. Auf die Anwesenheit der des Künstlers ist in allen Werbematerialien hinzuweisen.
Publikationen/Katalog
Die Kosten für die Gestaltung und Herstellung sämtlicher Publikationen werden
von der Nutzerin / dem Nutzer getragen. Leistungen, die in diesem Zusammenhang
von der dem Künstler erbracht werden, werden der Nutzerin / dem Nutzer in Rechnung gestellt. Die Festlegung der Höhe der Auflage sowie die Ausführung und Herstellung der
Publikationen und/oder des Kataloges erfolgt in Absprache und im Einvernehmen
beider Vertragspartnerinnen/Vertragspartner. Der Künstler erhält einen angemessen hohen Teil der Auflage kostenlos zur eigenen Verfügung.
Kostenbeteiligung der es Künstlers ist nur in Zusammenhang mit der Herstellung eines Kataloges möglich, wird ausschließlich mit Kunstwerken geleistet und muss gesondert vereinbart werden.
Haftung
Der Künstler haftet nur für Schäden, die er oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen.
Versicherungen
Der Versicherungswert entspricht dem Verkaufswert und ist von der dem Künstler und der Nutzerin / dem Nutzer einvernehmlich festzulegen. Die Nutzerin / Der Nutzer trägt die Kosten der anfallenden Versicherungen in voller Höhe. Die Versicherungen müssen nachgewiesen werden.
Transport/Transportversicherung
Die Kosten für den sachgemäßen Hin- und Rücktransport des Werkes sowie deren
Versicherung (»von Nagel zu Nagel«) sind in voller Höhe von der Nutzerin /
dem Nutzer zu übernehmen.
Garantie/Wartung/Reparatur
Garantieleistungen des Künstlers für die künstlerische Gestaltung sind ausgeschlossen, sofern im Vertrag nicht anders vereinbart. Wartungsverpflichtungen werden nicht übernommen, es sei denn, sie werden gesondert vereinbart.
Vernichtung/Zerstörung/Diebstahl/Beschädigung/witterungsbedingte Schädigung
Der Nutzer trifft alle erforderlichen, technisch möglichen und zumutbaren Vorkehrungen, um Schaden, Diebstahl usw. am Werk zu verhindern.
Bei einer Vernichtung oder Zerstörung des Werkes ist die Nutzerin / der Nutzer
bzw. die Eigentümerin / der Eigentümer verpflichtet, den Künstler unverzüglich zu unterrichten; das Recht des Künstlers zur Geltendmachung eines Schadenersatzes wird hierdurch nicht berührt.
Beabsichtigte Vernichtung durch die Eigentümerin / den Eigentümer
Bei beabsichtigter Vernichtung des Werkes ist die Eigentümerin/der Eigentümer
verpflichtet, den Künstler vorab zu unterrichten und mit ihm eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen, z. B. Das Werk kostenfrei zurückzugeben.
Reisekosten
Die Reisekosten, Kosten für Übernachtungen sowie Mehraufwendungen der
des Künstlers zur Erfüllung des Vertrages werden von der Nutzerin / dem Nutzer gegen Nachweis erstattet.
Zusätzliche Leistungen
Zusätzliche Leistungen des Künstlers werden von der Nutzerin / dem Nutzer gesondert vergütet. Bei Bedarf ist ein Kostenvoranschlag vorzulegen.
Alle mit den vereinbarten Wartungsverpflichtungen verbundenen Kosten werden
von der Nutzerin / dem Nutzer getragen und dem Künstler gesondert vergütet.
Dem Künstler ist es vorbehalten, erforderliche Restaurierungen oder Reparaturen gegen ein angemessenes Entgelt vorzunehmen.
Nimmt der Künstler die Restaurierung oder die Reparaturen nicht selbst vor, so gibt er verbindliche Hinweise zu Art und Weise der Ausführung.
13 Rückgabe des Werkes
Wird das Werk der Nutzerin / dem Nutzer nur vorübergehend überlassen, so ist
sie/er verpflichtet, es nach Vertragsende unverzüglich und in einwandfreiem Zustand
zurückzugeben.
Eine Verlängerung der Überlassungsfrist bedarf der Einwilligung des Künstlers. Ein für die Überlassung vereinbartes Honorar erhöht sich in diesem Fall zeitanteilig; der Erhöhungsbetrag wird mit Beginn der Verlängerung fällig.
§ 3 Zahlungsbedingungen
Zahlungsfrist
Sämtliche Ansprüche des Künstlers auf Zahlung sind fällig je zur Hälfte bei Vertragsabschluss und bei Erbringung der von vom Künstler geschuldeten Leistung.
Sie sind zahlbar ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen.
Mehrwertsteuer
Sämtliche Vergütungen und Preise verstehen sich gemäß §19 UStG umsatzsteuerbefreit.
Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Begleichung sowohl des Gesamtpreises als auch der Vergütungen
für zusätzliche Leistungen des Künstlers verbleibt das Kunstwerk im Eigentum des Künstlers.
Minderung der Vergütungen
»Nichtgefallen« der Ausführung des Werkes des Künstlers, eines Auftrages oder einer Präsentation kann nicht zu einer Minderung der Vergütungen führen.
Abgabepflicht
Die gesetzliche Künstlersozialversicherungsabgabe sowie anfallende Abgaben
an entsprechende Verwertungsgesellschaften werden von der Nutzerin / dem
Nutzer getragen, sofern sie/er abgabepflichtig ist.
§ 4 Aufhebung und Kündigung von Verträgen
Form
Aufhebung und Kündigung von Verträgen bedürfen der schriftlichen Form.
Aufhebung/Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer
Im Falle der Aufhebung/Kündigung durch die Nutzerin / den Nutzer wird ein Honorar
für die nicht zur Nutzung übernommene Arbeit fällig; es beträgt mindestens
50 Prozent des vereinbarten Honorars zuzüglich der nachgewiesenen Materialkosten.
Aufhebung/Kündigung durch den Künstler
Im Fall der Aufhebung/Kündigung durch den Künstler ist die Rückzahlung der bis zum Zeitpunkt der Kündigung gezahlten Vergütungen ausgeschlossen.
Absage im Krankheitsfall
Bei einer Absage wegen Krankheit des Künstlers ist ein ärztliches Attest beizubringen. Die Rückzahlung bereits gezahlter Vergütungen ist ausgeschlossen.
Quelle:
© ver.di | Fachgruppe Bildende Kunst | 2005